In vielen Schweizer Unternehmen gehört ein jährlicher Teamevent oder Firmenanlass zum Standardprogramm, um die Belegschaft zu motivieren und den Teamgeist zu stärken. Solche Teamanlässe bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit für Teambuilding und schaffen eine entspannte Atmosphäre, in der Kolleginnen und Kollegen auf persönlicher Ebene miteinander ins Gespräch kommen. Doch eine gute Frage, die immer wieder auftaucht, ist: Kann die Teilnahme an einem Teamevent als Arbeitszeit angerechnet werden? Und ist die Teilnahme überhaupt obligatorisch? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und beleuchten die relevanten gesetzlichen Regelungen in der Schweiz.
Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme ist freiwillig, sofern der Arbeitgeber sie nicht ausdrücklich zur Pflicht macht. Eine gesetzliche Norm, die Mitarbeitende zur Teilnahme an einem Firmenevent verpflichtet, gibt es nicht.
Allerdings kann ein Teamevent unter bestimmten Umständen verbindlich sein:
Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Event Fortbildungscharakter hat, ein offizielles Meeting enthält oder als Teil der Teamkultur dient. Eine reine Freizeitaktivität hingegen lässt sich kaum als obligatorisch begründen.
Merke:
Obligatorisch = klar kommuniziert + sachlich begründet + zumutbar.
Hier kommt das Arbeitsgesetz ins Spiel. Die zentrale Definition findet sich in Art. 13 ArGV 1:
„Als Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat“
Damit ergeben sich klare Grundsätze:
→ Gilt in der Regel immer als Arbeitszeit.
Denn Mitarbeitende stehen dem Arbeitgeber zur Verfügung, egal ob sie im Büro arbeiten oder am Teamevent teilnehmen.
→ Gilt als Arbeitszeit und kann Überstunden auslösen (Art. 321c OR).
Das gilt besonders, wenn der Event:
→ Gilt in der Regel als Freizeit.
Das ist z. B. der typische Fall bei:
Gemäss Art. 13 ArGV 1 gilt die Zeit dann als Arbeitszeit, wenn Mitarbeitende:
Dazu gehört auch die Teilnahme an teambildenden Aktivitäten, falls diese beruflich notwendig oder angeordnet sind.
Bei Mitarbeitenden mit flexiblen Arbeitszeiten, wie z. B. Gleitzeit oder Teilzeit ohne feste Kernzeiten, gilt:
Hinweis: Bei flexiblen Arbeitszeiten empfiehlt es sich, vorab abzuklären, wie die Zeit angerechnet wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Damit du Teamevents optimal nutzen kannst und Missverständnisse bezüglich Arbeitszeit oder Freizeit vermeidest, empfehlen sich folgende Punkte: