Gilt die Teilnahme am Teamevent als Arbeitszeit?

Teamevent in der Schweiz: Arbeitszeit oder Freizeit?

In vielen Schweizer Unternehmen gehört ein jährlicher Teamevent oder Firmenanlass zum Standardprogramm, um die Belegschaft zu motivieren und den Teamgeist zu stärken. Solche Teamanlässe bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit für Teambuilding und schaffen eine entspannte Atmosphäre, in der Kolleginnen und Kollegen auf persönlicher Ebene miteinander ins Gespräch kommen. Doch eine gute Frage, die immer wieder auftaucht, ist: Kann die Teilnahme an einem Teamevent als Arbeitszeit angerechnet werden? Und ist die Teilnahme überhaupt obligatorisch? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und beleuchten die relevanten gesetzlichen Regelungen in der Schweiz.

1. Ist die Teilnahme am Teamevent obligatorisch?

Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme ist freiwillig, sofern der Arbeitgeber sie nicht ausdrücklich zur Pflicht macht. Eine gesetzliche Norm, die Mitarbeitende zur Teilnahme an einem Firmenevent verpflichtet, gibt es nicht.

Allerdings kann ein Teamevent unter bestimmten Umständen verbindlich sein:

  • wenn dies im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist
  • wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts (Art. 321d OR) eine Teilnahme anordnet und diese Weisung zumutbar ist

Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Event Fortbildungscharakter hat, ein offizielles Meeting enthält oder als Teil der Teamkultur dient. Eine reine Freizeitaktivität hingegen lässt sich kaum als obligatorisch begründen.

Merke:

Obligatorisch = klar kommuniziert + sachlich begründet + zumutbar.

2. Kann der Teamausflug als Arbeitszeit aufgeschrieben werden?

Hier kommt das Arbeitsgesetz ins Spiel. Die zentrale Definition findet sich in Art. 13 ArGV 1:

„Als Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat“

Damit ergeben sich klare Grundsätze:

a) Der Event findet während der normalen Arbeitszeit statt

Gilt in der Regel immer als Arbeitszeit.

Denn Mitarbeitende stehen dem Arbeitgeber zur Verfügung, egal ob sie im Büro arbeiten oder am Teamevent teilnehmen.

b) Der Event findet ausserhalb der normalen Arbeitszeit statt, Teilnahme jedoch obligatorisch

Gilt als Arbeitszeit und kann Überstunden auslösen (Art. 321c OR).

Das gilt besonders, wenn der Event:

  • einen beruflichen Zweck erfüllt
  • Teil der betrieblichen Organisation ist
  • vom Arbeitgeber angeordnet wird

c) Der Event findet ausserhalb der Arbeitszeit statt, Teilnahme freiwillig

Gilt in der Regel als Freizeit.

Das ist z. B. der typische Fall bei:

  • informellen Apéros
  • Weihnachtsessen ohne offiziellen Programmpunkt
  • freiwilligen Sport- oder Outdoor-Aktivitäten
Teamevents während der Arbeitszeit sind immer als Arbeitszeit anrechenbar

3. Was bedeutet „zur Verfügung stehen“ genau?

Gemäss Art. 13 ArGV 1 gilt die Zeit dann als Arbeitszeit, wenn Mitarbeitende:

  • anwesend sein müssen,
  • Aufgaben erfüllen sollen oder
  • an Aktivitäten teilnehmen müssen, die der Arbeitgeber organisiert oder vorgibt.

Dazu gehört auch die Teilnahme an teambildenden Aktivitäten, falls diese beruflich notwendig oder angeordnet sind.

4. Teamevents für Mitarbeitende ohne feste Arbeitszeiten

Bei Mitarbeitenden mit flexiblen Arbeitszeiten, wie z. B. Gleitzeit oder Teilzeit ohne feste Kernzeiten, gilt:

  • Obligatorische Anlässe werden wie reguläre Arbeitszeit angerechnet, auch wenn sie ausserhalb der üblichen persönlichen Arbeitszeit liegen. Fehlzeiten aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit, Arztbesuch, Betreuungspflichten) werden wie bei regulären Arbeitstagen behandelt.
  • Freiwillige Anlässe bleiben optional; die Mitarbeitenden entscheiden selbst über ihre Teilnahme.

Hinweis: Bei flexiblen Arbeitszeiten empfiehlt es sich, vorab abzuklären, wie die Zeit angerechnet wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

5. Praktische Empfehlungen für Unternehmen

  • Im Voraus kommunizieren, ob die Teilnahme freiwillig oder obligatorisch ist.
  • Klar festhalten, ob und in welchem Umfang der Event als Arbeitszeit gilt – besonders, wenn er ausserhalb der regulären Arbeitszeiten stattfindet.
  • Überstundenregelung beachten (Art. 321c OR), falls die Teilnahme obligatorisch ist und zusätzliche Arbeitszeit anfällt.
  • Freiwillige Anlässe: Mitarbeitende sollten sich aktiv für die Teilnahme anmelden, sodass der freiwillige Charakter deutlich bleibt und niemand unter Druck steht.
  • Obligatorische Anlässe: Mitarbeitende, die aus triftigen Gründen nicht teilnehmen können (z. B. Krankheit, Arzttermin, Betreuungspflichten), werden wie beim Fehlen an einem regulären Arbeitstag behandelt. Dies sorgt für klare, faire Regelungen und vermeidet Sonderbehandlungen.

6. Praktische Empfehlungen für TeilnehmerInnen

Damit du Teamevents optimal nutzen kannst und Missverständnisse bezüglich Arbeitszeit oder Freizeit vermeidest, empfehlen sich folgende Punkte:

  1. Rechtzeitig nachfragen: Kläre im Vorfeld, ob der Event freiwillig oder obligatorisch ist und ob die Teilnahme als Arbeitszeit angerechnet wird. So vermeidest du Frust oder Nachfragen im Nachhinein.
  2. Teilnahme oder Absage bewusst abwägen:
    • Überlege, ob die Teilnahme nur wegen der Arbeitszeitanrechnung für dich relevant ist, oder ob dir der Event grundsätzlich Freude bereitet.
    • Prüfe mögliche Nachteile, z. B. Minusstunden, Kosten für Kinderbetreuung oder andere Verpflichtungen.
    • Ggf. kann ein Kompromiss gefunden werden: Teilnahme nur an einem Teil des Events, z. B. der Teambuilding-Aktivität während der Arbeitszeit, ohne das Abendprogramm. So profitierst du von der gruppenfördernden Aktivität, ohne Nachteile zu haben.
  3. Mitgestalten zugunsten aller: Wenn du als Mitarbeitende*r in die Organisation oder Planung eines Events eingebunden wirst, kannst du dazu beitragen, dass die Veranstaltung für alle fair, transparent und attraktiv abläuft:
    • Sorge dafür, dass klar kommuniziert wird, welche Teile des Events als Arbeitszeit gelten und welche freiwillig sind.
    • Nutze das Wissen über die gesetzlichen Grundlagen (ArG, ArGV 1, OR), um KollegInnen zu unterstützen und versteckten Druck oder Falschinformationen zu verhindern.
    • Bringe dich aktiv ein, damit Aktivitäten ausgewählt werden, die den Mitarbeitenden Freude machen und motivierend sind, auch ohne mit dem Anreiz der bezahlten Arbeitszeit argumentieren zu müssen.
    • Dein Engagement hilft allen Mitarbeitenden, ihr Recht auf Vergütung oder Freizeit wahrzunehmen, ohne dass sie sich eingeschüchtert fühlen oder das Gefühl haben, ihre Freizeit verschenken zu müssen.
  4. Verabschiede dich von einem schlechten Gewissen, wenn du auch bei einem Anlass, auf den du dich freust darauf bestehst, dass ein Anlass im Arbeitsumfeld, zu Arbeitszeiten mit deinen Arbeitskollegen vom Arbeitgeber organisiert als Arbeitszeit gelten sollte. Schliesslich erwartet auch niemand, dass du umsonst arbeitest, selbst wenn dir deine Arbeit Spass bereitet.
  5. Den Kontext des Arbeitgebers berücksichtigen: ABER: Bevor du starr auf einer bezahlten Teilnahme bestehst, schaue auf den gesamten Rahmen des Events: Vielleicht investiert dein Arbeitgeber bereits ein grosses Budget, um das Team zu belohnen. In solchen Fällen ist eine zusätzliche Vergütung möglicherweise nicht vorgesehen, und die freiwillige Teilnahme am Event ist trotzdem ein wertvoller Beitrag zum Teamgeist.